Die Frage nach einer Kostenübernahme für einen Treppenlift durch die Krankenkasse ist klar geregelt. Ihre persönliche Krankenversicherung ist gerne der Ansprechpartner für diesen Sachverhalt, wird Sie aber an Ihre Pflegeversicherung verweisen, denn diese ist dafür zuständig alles Nötige in die Wege zu leiten bzw. zu veranlassen. Es muss eine Einstufung in eine der Pflegstufen vorgenommen werden, um einen Treppenlift über die Krankenkasse indirekt zu erwirken und bezuschusst zu bekommen. Unsere Fachberater informieren Sie natürlich gerne über Einzelheiten.

Die Schritte zur Pflegestufe:

  • Sie stellen einen Antrag bei Ihrer Pflegeversicherung
  • Es kommt zur Terminvereinbarung mit dem medizinischen Dienst
  • Bei Ihnen zu Hause findet die Begutachtung statt
  • Ein Gutachten wird erarbeitet und das Ergebnis wird Ihnen mitgeteilt
  • Sie erhalten Sachleistungen und finanzielle Zuwendungen, die abhängig von der Pflegestufe sind
  • So kann ein Treppenlift über die Krankenkasse bezuschusst werden

Macht es einen Unterschied, ob mein Krone-Treppenlift gebraucht ist?

Wenn die häuslichen Verhältnisse es ermöglichen und wir ein Gebrauchtmodell vorrätig haben, macht es keinen Unterschied für einen Kostenträger, ob sie sich für eine Neuanlage oder eine Gebrauchtanlage entscheiden. Einen Treppenlift durch die Krankenkasse bezuschussen zu lassen ist davon nicht abhängig. Es geht ja um die Möglichkeit den Eigenkostenanteil niedrig zu halten. Das Gleiche gilt auch für Treppenlifte, die zur Miete angeboten werden. Vereinbaren Sie mit uns einen Beratungstermin und wir informieren Sie gerne ausführlich: 02234 / 98 98 128

Unsere Beratungsleistung für Treppenlifte ist für Sie natürlich unverbindlich und kostenlos

Vereinbaren Sie mit uns einen Vor-Ort-Beratungstermin, um durch unserer Erfahrung die für Sie optimale technische und preisliche Lösung zu finden. Rufen Sie uns doch einfach an und vereinbaren einen Termin mit einem unserer Berater für Treppenlifte:

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