Kosten & Zuschüsse
Treppenlift-Kosten und Zuschüsse verstehen.
Ein Treppenlift wird für eine konkrete Situation geplant. Deshalb lässt sich der Gesamtpreis erst verlässlich nennen, wenn Liftart, Einbauort und Ausstattung feststehen. Hier führen wir auf, welche Faktoren auf die Kosten einen Einfluss haben und wie mögliche Zuschüsse miteinfließen können.

Was bestimmt den Preis?
Die wichtigsten Faktoren sind Liftart, Treppenform, Länge beziehungsweise Hubhöhe, Anzahl der Haltestellen und benötigte Ausstattung. Hinzu kommen Lieferung, Montage und gegebenenfalls bauliche Vorarbeiten.
Eine einfache gerade Fahrbahn ist anders zu kalkulieren als eine individuell verlaufende Kurvenanlage. Bei einem Plattformlift zählen zusätzlich die benötigte Plattformgröße und Tragfähigkeit. Ein Hublift verlangt eine passende Aufstellfläche und Zugänge.
Unser Angebot beinhaltet die Gesamtlösung und teilt sich nicht in unübersichtliche Leistungsbeschreibungen auf. Das Aufmaß, die Lieferung, die Montage, und die Einweisung sind selbstverständlich enthalten. Welche Vorarbeiten kommen eventuell hinzu? Für die spätere Nutzung zählen auch Strom, Wartung und mögliche Reparaturen oder Ersatzteile, etwa Akkus bei entsprechenden Anlagen.
Pflegekasse: bis zu 4.180 Euro je Maßnahme.
Für Menschen mit Pflegegrad 1 bis 5 kann die Pflegekasse auf Antrag einen Zuschuss für die Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes gewähren. Ein Treppenlift kann dazugehören. Voraussetzung ist, dass die Maßnahme im Einzelfall die häusliche Pflege ermöglicht oder erheblich erleichtert oder eine möglichst selbstständige Lebensführung wiederherstellt.
Nach § 40 Abs. 4 SGB XI beträgt die Obergrenze 4.180 Euro je Maßnahme. Mehrere gleichzeitig erforderliche Anpassungen können als eine Maßnahme betrachtet werden. Die Summe steht deshalb nicht automatisch für jedes einzelne Produkt zusätzlich zur Verfügung.
Leben mehrere Pflegebedürftige in einer gemeinsamen Wohnung, gelten bis zu 4.180 Euro je pflegebedürftiger Person und insgesamt höchstens 16.720 Euro je gemeinsamer Maßnahme. Die Pflegekasse prüft die Voraussetzungen und die berücksichtigungsfähigen Kosten. Es handelt sich nicht um eine pauschale Auszahlung. Quellen: § 40 Abs. 4 SGB XI und BMG. Stand: 21.10.2026.
So bereiten Sie den Antrag vor.
Wenden Sie sich vor der verbindlichen Beauftragung und vor dem Einbau an Ihre Pflegekasse. Beschreiben Sie, welche Einschränkung der Wohnsituation besteht und wie die geplante Anlage die Pflege oder Selbstständigkeit verbessert. Ein nachvollziehbarer Kostenvoranschlag hilft bei der Prüfung. Gerne unterstützen Sie unsere Mitarbeiter bei der Kommunikation mit der pflegeversicherung.
Klären Sie, welche Unterlagen Ihre Pflegekasse benötigt. Warten Sie möglichst die schriftliche Entscheidung ab, bevor Sie sich vertraglich festlegen. So können Sie die Förderung in Ihre Finanzierung einordnen. KRONE kann Ihnen die technischen Angebotsunterlagen bereitstellen; Umfang einer weitergehenden Antragshilfe ist im Gespräch zu klären.
Weitere Förderung und Finanzierung.
Die KfW bietet mit „Altersgerecht Umbauen - Kredit 159“ einen Förderkredit von bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit an. Das ist ein zurückzuzahlender Kredit, kein Zuschuss. Dieselbe Maßnahme kann nicht zugleich über die Pflegeversicherung und diesen KfW-Kredit gefördert werden; für unterschiedliche Maßnahmen kann eine Kombination möglich sein. Förderfähigkeit, technische Anforderungen und Antrag vor Vorhabenbeginn sind mit dem Finanzierungspartner zu prüfen. Aktuelle Konditionen finden Sie bei der KfW; wir nennen an dieser Stelle keinen festen Zinssatz, da dieser sich ändern kann. Stand: 21.10.2026.
Das KfW-Zuschussprogramm 455-B ist nach der KfW-Meldung vom 31.07.2026 derzeit für neue Anträge gestoppt. Bestehende Zusagen bleiben gültig. Vor einer Entscheidung muss der aktuelle Programmstatus erneut geprüft werden. Quelle: KfW. Stand: 21.10.2026.
Je nach persönlicher Situation können weitere Träger oder regionale Programme in den jeweiligen Bundesländern infrage kommen. Zuständigkeit und Kombination müssen im Einzelfall geklärt werden. Eine Finanzierung über eine Bank oder einen Anbieter verteilt Zahlungen; sie senkt den Gesamtpreis nicht. Wir informieren Sie über etwaige Anzahlungen, die Laufzeit, die Zinsen und insgesamt über die Gesamtkosten und Vertragsbedingungen.
Neu, gebraucht oder zur Miete?
Gebrauchte Komponenten können den Anschaffungspreis beeinflussen, wenn sie technisch zur Anlage passen. Bei einer Kurvenanlage kann eine neue Fahrbahn erforderlich sein. Verfügbarkeit und Zustand müssen für das konkrete Angebot geprüft werden.
Eine Mietlösung ist bei KRONE kein Standardangebot. Sie kann unter bestimmten Voraussetzungen infrage kommen und wird individuell auf Anfrage geprüft. Rechnen Sie einmalige Kosten, alle Raten und eventuellen Rückbau zusammen. KRONE bietet auch Finanzierung beziehungsweise Ratenzahlung an; Voraussetzungen und Konditionen klären wir für Ihre konkrete Anlage. Lesen Sie dazu auch unsere Seite „Neu, gebraucht oder mieten“.
GUT ZU WISSEN
Häufige Fragen
Übernimmt die Krankenkasse die Kosten?
Für die hier beschriebene Wohnumfeldverbesserung ist regelmäßig die Pflegekasse der Ansprechpartner. Weitere mögliche Zuständigkeiten hängen vom Einzelfall ab. Die Kranken- und Pflegeversicherung sollten sprachlich nicht gleichgesetzt werden.
Erhalte ich immer den Höchstbetrag?
Nein. Die Voraussetzungen und die förderfähigen Kosten werden geprüft. Der Höchstbetrag ist eine Obergrenze.
Muss ein gebrauchter Lift ausgeschlossen sein?
Eine Gebrauchtanlage ist nicht allein deshalb automatisch ausgeschlossen. Der konkrete Kostenträger prüft Maßnahme und Kosten. Regeln anderer Förderprogramme können abweichen.
Kann ich einen Lift auch ohne Zuschuss kaufen?
Ja. Sie erhalten von uns ein aussagekräftiges Angebot, auf welches Sie auch ohne Zuschüsse eingehen können. Eine Förderung kann aber natürlich nach Bewilligung als gesicherter Finanzierungsbestandteil eingeplant werden.
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